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im Rhein Main Gebiet 



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERBRAUCHER
Metz GrünConzept GmbH
Am Schulacker 2
64846 Groß-Zimmern
Geschäftsführer: Tobias Metz
Telefon: 06071 3921685
E-Mail: info@metz-galabau.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE302520720
Registergericht: Amtsgericht Darmstadt
Handelsregister: HRB 109870
§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Metz GrünConzept GmbH – nachfolgend „Auftragnehmerin“ – und Verbrauchern über Lieferungen sowie Werk-, Bau-, Werkliefer- und Dienstleistungen, insbesondere im Garten- und Landschaftsbau, bei Außenanlagen, Erdarbeiten, Entwässerungs- und Bewässerungsanlagen sowie vergleichbaren Leistungen.
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
3. Die Auftragnehmerin weist im Angebot deutlich auf diese AGB und die Internetadresse hin, unter der sie vor Vertragsschluss eingesehen, heruntergeladen und gespeichert werden können. 
4. Individuelle Vereinbarungen und Angaben im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Angebote gelten für die im Angebot angegebene Bindungsfrist.Ansonsten gelten die Angebote als freibleibend 
2. Der Vertrag kommt durch die fristgerechte Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch eine gesonderte Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin zustande.
3. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Leistungsverzeichnisse und Gestaltungsvorschläge der Auftragnehmerin dürfen ohne deren Zustimmung nicht vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte zur Ausführung weitergegeben oder anderweitig außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks genutzt werden. Gesetzlich zwingende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. Bei einer unberechtigten Nutzung bleiben die gesetzlichen Ansprüche der Auftragnehmerin vorbehalten.
4. Soweit die Leistung von der Verfügbarkeit bestimmter Materialien abhängt, informiert die Auftragnehmerin den Auftraggeber unverzüglich über nicht vorhersehbare Lieferstörungen. Änderungen von Materialien oder Ausführungsarten bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers, soweit sie nicht lediglich unwesentlich und für den Auftraggeber zumutbar sind. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
§ 3 Leistungsumfang, Mengen und Zusatzleistungen
1. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem Angebot, dem Leistungsverzeichnis, den vereinbarten Plänen, der Auftragsbestätigung und den individuellen Vereinbarungen der Parteien.
2. Soweit im Angebot Einheitspreise vereinbart sind, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der tatsächlich ausgeführten und nachgewiesenen Mengen. Pauschalpreise bleiben hiervon unberührt.
3. Änderungen oder zusätzliche Leistungen werden vor ihrer Ausführung zwischen den Parteien hinsichtlich Leistungsumfang und Vergütung vereinbart. Die gesetzlichen Vorschriften über Änderungen des Bauvertrags und die Vergütungsanpassung, insbesondere §§ 650b und 650c BGB, bleiben unberührt.
4. Stundenlohnarbeiten werden nach dem tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Zeitaufwand abgerechnet. Die maßgeblichen Stunden- und Zuschlagssätze ergeben sich aus dem Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung. Angefangene Zeiteinheiten dürfen nur in dem im Angebot ausdrücklich vereinbarten Umfang berechnet werden.
5. Teilleistungen sind zulässig, wenn sie dem Auftraggeber zumutbar sind und ihm dadurch keine unangemessenen Mehrkosten entstehen.
§ 4 Preise, Rechnungen und Zahlung
1. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die vereinbarten Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit im Angebot nichts anderes ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart ist.
2. Das jeweilige Zahlungsziel und die Bankverbindung werden in der Rechnung angegeben. Abschlagszahlungen können nach Maßgabe des Vertrags und der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 632a BGB, verlangt werden.
3. Der Eintritt des Zahlungsverzugs richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Planung und Ausführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere aktuelle und vollständige Bestands- und Leitungspläne sowie Angaben zu Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Telekommunikations-, Daten-, Bewässerungs- und sonstigen Ver- und Entsorgungsleitungen, Drainagen, Kabeln, Einbauten, Altlasten, Kampfmitteln und sonstigen Gefahrenstellen im Arbeitsbereich.
2. Soweit Lage oder Verlauf von Leitungen und Einbauten nicht zweifelsfrei aus den Unterlagen hervorgehen, hat der Auftraggeber vorhandene Informationen mitzuteilen und, soweit ihm möglich und zumutbar, deren Lage vor Ausführungsbeginn eindeutig zu kennzeichnen oder durch den zuständigen Versorgungsträger feststellen zu lassen.
3. Der Auftraggeber gewährleistet den vereinbarten Zugang zur Baustelle und sorgt, soweit vertraglich vorgesehen, rechtzeitig für erforderliche Zufahrten, Arbeits- und Lagerflächen sowie nutzbare Wasser- und Stromanschlüsse.
4. Erkennt die Auftragnehmerin fehlende, widersprüchliche oder offensichtlich unrichtige Angaben oder eine nicht erkennbare Gefahr, weist sie den Auftraggeber hierauf hin. Bei einer konkreten Gefahr darf sie die betroffenen Arbeiten bis zur Klärung unterbrechen.
5. Verzögerungen und nachweisbare Mehrkosten, die durch eine vom Auftraggeber zu vertretende Verletzung seiner Mitwirkungspflichten entstehen, können nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden. Eine Haftung der Auftragnehmerin für eigenes Verschulden bleibt unberührt.
6. Behördliche Genehmigungen, Zustimmungen Dritter und öffentlich-rechtliche Freigaben beschafft der Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass diese Leistung von der Auftragnehmerin übernommen wird.
§ 6 Ausführungsfristen und Behinderungen
1. Verbindliche Ausführungsfristen und Fertigstellungstermine ergeben sich aus dem Angebot oder einer individuellen Vereinbarung in Textform. Individuelle Vereinbarungen bleiben unabhängig von ihrer Form vorrangig.
2. Ausführungsfristen verlängern sich angemessen, wenn die Leistung durch Umstände behindert wird, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, insbesondere durch außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, behördliche Maßnahmen, Streik, nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder vom Auftraggeber zu vertretende fehlende Mitwirkung. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber über die Behinderung und deren voraussichtliche Auswirkungen, sobald diese erkennbar sind.
3. Dauert eine nicht nur vorübergehende Behinderung so lange an, dass einer Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist, bestimmen sich Rücktritt und Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Schadensersatzansprüche bleiben nach Maßgabe von § 10 dieser AGB und den gesetzlichen Vorschriften unberührt.
§ 7 Maße, Naturmaterialien und Pflanzen
1. Vereinbarte Maße sind einzuhalten. Technisch, materialbedingt oder aufgrund einschlägiger Normen unvermeidbare und für den Auftraggeber zumutbare Toleranzen stellen keinen Mangel dar.
2. Bei Naturprodukten, insbesondere Naturstein, Holz, Pflanzen, Rasen und mineralischen Produkten, können handelsübliche und naturbedingte Abweichungen in Farbe, Maserung, Struktur, Form, Korngröße oder Wuchs auftreten. Solche zumutbaren Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Die vereinbarte Beschaffenheit und die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
3. Pflanzen sind Naturprodukte. Das Anwachsen setzt eine fachgerechte Pflege, insbesondere eine bedarfsgerechte Bewässerung, voraus. Soweit keine Fertigstellungs- oder Entwicklungspflege beauftragt wurde, obliegt die Pflege ab Übergabe bzw. Pflanzung dem Auftraggeber nach den ihm erteilten Pflegehinweisen.
4. Eine Anwachsgarantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Die gesetzlichen Mängelrechte wegen einer bereits bei Abnahme mangelhaften Leistung werden hierdurch nicht eingeschränkt. Schäden durch nachträgliche unsachgemäße Pflege, fehlende Bewässerung, außergewöhnliche Witterung, Schädlingsbefall oder sonstige nach Gefahrübergang von keiner Partei zu vertretende Einwirkungen sind keine von der Auftragnehmerin zu vertretenden Mängel.
§ 8 Abnahme
1. Nach Fertigstellung der vertragsgemäßen Leistung ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.

Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
2. Die Auftragnehmerin kann den Auftraggeber nach Fertigstellung unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme auffordern. Eine Abnahmefiktion tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 BGB ein. 
3. Eine Ingebrauchnahme kann nur dann als Abnahme gewertet werden, wenn das Verhalten des Auftraggebers unter Berücksichtigung aller Umstände eindeutig als Billigung der Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht verstanden werden darf und dem Auftraggeber zuvor eine angemessene Prüfungszeit zur Verfügung stand.
4. Teilabnahmen sind jederzeit möglich
§ 9 Mängelrechte
1. Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme und Aufwendungsersatz, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz, soweit deren jeweilige Voraussetzungen vorliegen.
2. Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel möglichst konkret beschreiben und der Auftragnehmerin Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist von 8 Wochen geben. Zwingende gesetzliche Rechte und Fristen werden hierdurch nicht eingeschränkt.
3. Für vom Auftraggeber bereitgestellte Stoffe, Materialien, Pflanzen, Pläne oder Vorgaben haftet die Auftragnehmerin nicht für Mängel, die ausschließlich auf deren ungeeigneter Beschaffenheit beruhen. 
4. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 10 Eigentum, ausgebaute Stoffe und Entsorgung
1. An gelieferten, noch nicht eingebauten und nicht wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks oder Bauwerks gewordenen Materialien behält sich die Auftragnehmerin das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der darauf entfallenden Vergütung vor. 
2. Ausgebaute oder zu entsorgende Stoffe und Bauteile verbleiben im Eigentum des Auftraggebers, bis sie aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung von der Auftragnehmerin übernommen oder ordnungsgemäß einer Entsorgung zugeführt und vollständig vergütet wurden
§ 11 Verbraucherstreitbeilegung
1. Die Parteien sollen bei Meinungsverschiedenheiten zunächst versuchen, die Streitigkeit unmittelbar und außergerichtlich beizulegen. Der Auftraggeber wird gebeten, sein Anliegen in Textform unter möglichst genauer Beschreibung des Sachverhalts an die Auftragnehmerin zu richten. Die Auftragnehmerin wird das Anliegen prüfen und grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang darauf antworten.
2. Kann die Streitigkeit auf diesem Weg nicht beigelegt werden, ist die Metz GrünConzept GmbH bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der folgenden Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen:
Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e. V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Website: www.universalschlichtungsstelle.de
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
2. Gerichtsstand Darmstadt
3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER


Die folgende Widerrufsbelehrung gilt, soweit dem Verbraucher für den konkreten Vertrag gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei Fernabsatzverträgen oder bei Verbraucherbauverträgen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Metz GrünConzept GmbH
Am Schulacker 2
64846 Groß-Zimmern
Telefon: 06071 3921685
E-Mail: info@metz-galabau.de
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel eines mit der Post versandten Briefes oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten – mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben –, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Werkleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags informieren, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen.
Besonderer Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss Ihre Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.
MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Metz GrünConzept GmbH
Am Schulacker 2
64846 Groß-Zimmern
E-Mail: info@metz-galabau.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistung / den Kauf der folgenden Waren (*):
____________________________________________________________________
Bestellt am (*) / Vertrag geschlossen am (*):
____________________________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
____________________________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) – nur bei Mitteilung auf Papier:
____________________________________________________________________
Datum:
____________________________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
ZUSÄTZLICHES AUSDRÜCKLICHES VERLANGEN BEI VORZEITIGEM LEISTUNGSBEGINN
Nur auszufüllen, wenn die Auftragnehmerin auf Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen soll:
Ich verlange ausdrücklich, dass die Metz GrünConzept GmbH bereits vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist mit der beauftragten Leistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulde und dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlischt.
Ort, Datum: _________________________________________________________
Unterschrift Verbraucher: ___________________________________________

Stand: September 2026

 


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